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Votum zur Interpellation "Lohngleichheit zwischen Mann und Frau in der städtischen Verwaltung und nahestehenden Unternehmen" (Nr. 2018.13)


"Geschätzter Stadtrat,

geschätzte Ratskolleginnen und -kollegen,

 

Die FDP-Fraktion dankt dem Stadtrat für seine Antwort zu dieser Interpellation. Die Lohngleichheit ist immer wieder ein grosses Thema - und das zurecht. Für gleiche Arbeit in vergleichbarem Umfang, soll auch der gleiche Lohn ausbezahlt werden. Es sollte jedoch auch klar sein, dass ein solcher Vergleich nicht ganz so einfach erstellt werden kann.

 

Die vorliegende Antwort auf die Interpellation vom März 2018 - schon beinahe zwei Jahre alt - brachte erfreuliches zutage: Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist innerhalb der Stadtverwaltung beinahe erreicht, nach Ausschluss von gewissen Kriterien resultiert eine Lohndifferenz von 1.7% zu Gunsten der Männer. Dieser Prozentsatz wurde im Jahr 2013 in einer Lohngleichheitsprüfung ermittelt. Das effektive Gefälle ist also weit tiefer als von den Interpellanten behauptet. Dort waren es 7.4%. Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass bei der in diesem Jahr angesetzten Überprüfung im Rahmen der Personalrechts-Revision ein ähnlich gutes - oder sogar besseres! - Resultat erzielt werden kann.

 

Die FDP-Fraktion hat diesen Vorstoss damals vollständig mitunterzeichnet. Wir stehen auch heute noch hinter diesem Anliegen, weil es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, getreu dem Motto «Qualifikation vor Geschlecht» - was die linke Ratsseite gerne drehen würden. Auch können sogar die im Rahmen des nationalen Frauenstreiktags vom 14. Juni 2019 gestellten Forderungen betreffend dieser Gleichheit mit gutem Gewissen bereits als erledigt betrachtet werden.

 

Weitere Massnahmen aus dem Parlament sind nun jedoch für uns nicht angezeigt, die Stadt Winterthur setzt als Arbeitgeberin einen guten Impuls und verhält sich vorbildlich. Wir sind sehr zuversichtlich, auch die restlichen 1.7% nun problemlos egalisieren zu können. Die FDP-Fraktion nimmt die Interpellation also in zustimmendem Sinne zur Kenntnis."


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