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Votum zum Postulat "Bauliche Verdichtung durch Aufhebung Mehrlängenzuschlag" (Nr. 2020.121)


«Geschätzter Herr Präsident,

geschätzter Stadtrat,

geschätzte Ratskolleginnen und -kollegen,

 

Um auf einer Parzelle eine höhere Ausnützung zu erreichen, als gemäss Bau- und Zonenordnung möglich, ist heute oftmals das Mittel eines Gestaltungsplanes nötig – aktuell ja gerade beim Eichwaldhof in Oberi. Aber ein Gestaltungsplan kommt oftmals nur für grosse Areale und für grosse Investoren in Frage, denn es gilt eben vorallem auch als hürdenreiches Mittel. Doch Verdichtung soll auf allen Ebenen und auch kleinteiliger stattfinden können. Es sollen alle Eigentümerinnen und -eigentümer eines Grundstücks einen Beitrag dazu leisten können.

 

Aber mit dem Mehrlängenzuschlag – um diese Aufhebung geht es ja jetzt – schränkt heute ein kommunal fixiertes Instrument die innere Verdichtung von Wohnzonen direkt ein. Dieser schreibt für längere Gebäude ab 14 m nach Art. 23, Abs. 1, lit. b, Ziff. 2 der BZO einen Zuschlag von 1/3 der Mehrlänge zum geltenden Grenzabstand vor. Angenommen, in der viergeschossigen Wohnzone W4 wird ein 24.5 m langes Gebäude projektiert. Normalerweise gilt hier ein Grenzabstand von 5 m. Für die 10.5 m Mehrlänge fällt jedoch nun ein Zuschlag von 3.5 m an, was einen neuen Grenzabstand von 8.5 m ergibt. Alleine dadurch, wird viel potentieller Wohnraum verunmöglicht. Die mögliche Baukubatur, nach der Baumassenziffer berechnet, kann mit einem solchen Zuschlag nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden, da die Höhe des Gebäudes ja durch die Anzahl Geschosse limitiert ist.

 

Aber Winterthur benötigt als attraktive und wachsende Stadt dringend Wohnraum. Unsere Lebensräume stehen zunehmend unter Druck. Mit einem jährlichen Zuwachs von rund 1300 Personen darf der fast schon mystisch wirkende Begriff «Verdichtung» nicht lediglich als Schlagwort dienen, sondern muss auch konkrete Umsetzung finden. Auch aus ökologischen und verkehrstechnischen Gründen macht eine Konzentration des Wachstums auf urbane Zentren Sinn.

 

Winterthur hat ein grosses Potential zur innerstädtischen Verdichtung und zwar ohne, dass unsere allseits geliebten Gartenstadt-Qualitäten darunter leider müssten. Denn die Aufhebung des Mehrlängenzuschlags ist noch lange kein Freipass für ewig lange Fassadenschluchten. Die maximalen Gebäudelängen bleibt je nach Wohnzone mit 40 bis 70 m weiterhin festgeschrieben und machen auch durchaus Sinn, um eine städtebaulich wertvolle Einordnung in die Stadtstruktur zu gewährleisten.

 

Man sich jetzt fragen, weshalb dieser Postulat genau jetzt kommt, wo doch in vielleicht 2 Jahren sowieso eine Totalrevision der Bau- und Zonenordnung ansteht, wo sicherlich genau solche Themen diskutiert werden. Vorteil wird aber sein, dass wir dann bereits über die Grundlagen verfügen, es ist also quasi das Vorziehen von sowieso anfallender Grundlagenbeschaffung.

 

Die breite Abstützung dieses Postulats von SVP, CVP/EDU, EVP und SP zeigt den übergeordneten Willen, Mittel für ein innerstädtisches Wachstum zu finden. Wir laden darum den Stadtrat ein, das Potential und die Möglichkeiten für dieses Wachstum über die Aufhebung des Mehrlängenzuschlages in einem Bericht darzulegen und zudem zu prüfen, welche Stadtquartiere – selbstverständlich mit Ausnahme der Kern- und Quartiererhaltungszonen – sich dafür eignen würden. Dem Grossen Gemeinderat beantrage ich im Namen der FDP-Fraktion sowie der mitunterzeichnenden Fraktionen die Zustimmung zu diesem Postulat.

Vielen Dank!»


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