Postulat Nr. 2020.121 / Mit dem Mehrlängenzuschlag schränkt heute ein kommunal fixiertes Instrument die innere Verdichtung ein. Dieser schreibt für längere Gebäude ab 14 m nach Art. 23 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 der BZO einen Zuschlag von 1/3 der Mehrlänge zum geltenden Grenzabstand vor. Mit dem Postulat soll eine Aufhebung und die Auswirkungen auf das Verdichtungspotential geprüft werden.